Die häufigsten Fragen der Patienten zur Teilzahlung – und die Antworten
Die Beantragung kann ab einem Betrag von EUR 200,00 erfolgen.
Drucken Sie sich einen DENTA.pay-Antrag aus und nehmen diesen zum Zahnarzt Ihrer Wahl mit. Sagen Sie Ihrem Zahnarzt, dass Sie gerne eine günstige Finanzierung wünschen. Meist nimmt dann der Zahnarzt oder das Labor Kontakt zu uns (ZAG Plus medicalFinance) auf, um für Sie die Finanzierung in die Wege zu leiten.
Kleine Differenzen gleichen Sie bitte mit Ihrem Zahnarzt direkt aus. Ein neuer Finanzierungsantrag wegen einer höheren Rechnung kann erst ab einer Differenz von EUR 200,00 gestellt werden.
Ja, eine Finanzierung kann nahezu zu jeder Zeit beantragt werden. Zu bedenken ist jedoch, dass eine Beantragung erst nach der Behandlung für Sie das Risko einer Nichtgenehmigung beinhaltet. Sinnvollerweise sollte die Beantragung zeitnah bei Feststellung der Kosten (Heil- und Kostenplan) erfolgen, – zur Sicherheit aller Beteiligten.
Bei Vorlage Ihrer vollständigen und lesbaren Unterlagen vergehen etwa ein bis zwei Tage bis zur Versendung des Vertrages direkt an Sie. Nach Unterzeichnung nehmen Sie das Vertragsoriginal und den beigefügten PostIDENT-Coupon mit zu Ihrer Postfiliale. Dort wird anhand Ihres Ausweises und Ihrer Unterschrift Ihre rechtlich erforderliche Identität festgestellt. Die Post leitet dann die Unterlagen direkt zu uns (ZAG Plus).
Mit den Postwegen dauert der Vorgang rund eine Woche.
Nein, in der Regel nicht. Auch dies ist den AGBs des Kreditvertrages zu entnehmen.
Bis zu einer Finanzierungssumme von 2.000,- EUR kann die Finanzierung mit einer gültigen EC-Karte, der Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sowie des ausgefüllten Finanzierungsantrages durchgeführt werden. Es sind keine Einkommensnachweise erforderlich.
DENTA.pay ist bundesweit verbreitet und wird meist in der zinsfreien Form angeboten, insofern einer der Leistungserbringer (Labor / Zahnarzt) eine Zinssubvention gewährt (siehe Zins-Subvention).
Die Zinssubvention ist im normalen Handel längst bekannt, ob nun Möbel, Fernseher oder auch Autos, – Sie kennen sicher auch die Anzeigen mit der „0,0%-Finanzierung“. Die Subvention wird vom Anbieter, hier also dem Dentallabor getragen, um somit auch höherwertige Versorgungen bezahlbar zu machen.
Personen des Vertrauens, so erwachsene Familienmitglieder, Verwandte, Freunde und gute Bekannte. Sollten Sie einen anderen Antragsteller benötigen, so sollten alle Antragsunterlagen nur den anderen Antragsteller betreffen.
Bei kleineren Beträgen als im Antrag angegeben erfolgt eine automatische Anpassung des Vertrages und der monatlichen Raten.
Der endgültige Finanzierungsbetrag, so wie in der „Bestätigung“ eingetragen, wird ausschließlich an Ihren Zahnarzt ausgezahlt. Sie zahlen lediglich die vereinbarten Raten. Alternativ können Sie uns auch die Zahnarztrechnung zustellen, auf der der Eigenanteil ersichtlich ist.
Bei der zinsfreien Finanzierung kommen keine Kosten auf Sie zu, evtl. nur in geringem Umfang, wenn Sie die RSV Restschuldversicherung) wünschen. Bei einer zinsbelasteten Finanzierung ergeben sich Ihre Kosten analog zum
jeweiligen Zinssatz. (Siehe Denta.pay Ratenrechner)
Sonderzahlungen sind jederzeit möglich. Hierbei werden die Zinsen reduziert. Man sollte beachten, dass 20% der Finanzierungssumme offen bleiben. Ansonsten wird die Finanzierung mit 0,5% – 1% Vorfälligkeitsentschädigung belastet.
Wenn es sich um sehr gut leserliche Faxunterlagen handelt, schon. Dies ist jedoch meistens nicht der Fall, so dass die Personalausweiskopie per Fax meist unbrauchbar ist und nochmals angefordert werden muss.
Nein, da dies die automatischen Abläufe zur Vermeidung unnötiger Kosten erheblich stören würde. Es gilt als Voraussetzung, dem Lastschriftverfahren unter Angabe der Bankverbindung zuzustimmen.
Die Gehaltsabrechnung wird benötigt um die Angaben wie:
- das Einkommen (Mindesteinkommen 350,- EUR)
- Arbeitgeber (in DE ansässig)
- ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis
Der „normale“ Zinssatz ist ebenfalls recht günstig. Er beträgt 8,9% effektiver Jahreszins.
Sehr viele Zahnärzte im gesamten Bundesgebiet kennen und nutzen DENTA.pay – meist über das jeweilige, beauftragte Dentallabor. Dennoch wird nicht in jeder Zahnarztpraxis diese Teilzahlung angeboten.
Ohne geregeltes Einkommen, ist eine Finanzierung nur mit einem anderen Antragsteller (mit geregeltem Einkommen) möglich. Siehe „andrer Antragsteller“
Ja, so können Sie z.B. bei einer implantologischen Arbeit erst die Rechnung des Implantologen finanzieren und dann später, nach der Heilphase, die geplante zahntechnische Arbeit.
Nein, – siehe Frage: Wer bekommt den Finanzierungsbetrag ausgezahlt?
Unsere Mitarbeiter unterliegen nicht nur dem Datenschutz und dessen Anforderungserfüllung, sie sind darüber hinaus faire und ehrliche Partner im Umgang mit den Kunden und Kooperationspartnern. Ihre Unterlagen und Angaben dienen ausschließlich dem Zweck der günstigen Finanzierung und werden nur jenen zugänglich gemacht, die zur Erfüllung in die Prozesse eingebunden sind.
Die erste Rate ist nach Behandlungsende und der Auszahlung an Ihren Zahnarzt nach Ihrer Wahl zum 1. oder 15. des Monats fällig.
Der Einzug der monatlichen Raten wird nach Ihren Wünschen zum 1. oder zum 15. des Monats durchgeführt.